Aktuelle Nachrichten – was unsere Agrar-Landschaft bewegt.

Kontrollkampagne 2023

29.11.2023 Micha Urech Aufrufe: 8
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Die Kontrollkampagne 2023 konnte in den letzten Tagen abgeschlossen werden. Die Kontrollen der Bundesprogramme werden jeweils in den Monaten Januar bis September durchgeführt, da im Oktober bereits die Direktzahlungen der einzelnen Betriebe berechnet werden. Die Auswertungen haben ergeben, dass vor allem in den Bereichen Biodiversität, Landschaftsqualität und Vernetzung Beanstandungen festgestellt wurden. Besonders die spezifischen Vernetzungsmassnahmen aus den Labiola-Verträgen wurden relativ häufig beanstandet.

Die Tierwohl- und ÖLN-Kontrollen werden schon seit vielen Jahren in einem unveränderten Rahmen durchgeführt, welcher vielen Betriebsleitenden mittlerweile bekannt ist. Allerdings ändert sich dies nun mit den vielen neuen Produktionssystembeiträgen, welche vor allem ab dem nächsten Jahr intensiv kontrolliert werden.

Im Gewässerschutz gab es bei rund einem Viertel aller kontrollierten Betriebe Nichtkonformitäten bei mindestens einem der 13 Gewässerschutzkontrollpunkte. Dies entspricht einer deutlichen Abnahme im Vergleich zu den letzten Jahren. Die Betriebsleitenden haben die Möglichkeit die Nichtkonformitäten innerhalb der individuell definierten Frist zu beheben, ohne dass es eine Sanktion gibt.

Falls Fragen oder Unstimmigkeiten zu den Kontrollen vorhanden sind, empfehlen wir eine frühzeitige Meldung an die zuständige Stelle.

Schleppschlauch – Pflichtfläche ab 2024

14.11.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 371
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Ammoniakemissionen sind in verschiedener Hinsicht unerwünscht: Einerseits belasten sie die Umwelt, und andererseits geht der Landwirtschaft Stickstoff verloren, der somit nicht mehr für die Produktion zur Verfügung steht. Sie sollen darum so weit als möglich reduziert werden.

Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sind flüssige Hof- und Recyclingdünger ab 2024 auf düngbaren Flächen mit Hangneigung bis 18 Prozent mit Schleppschlauch- und Schleppschuhverteilern oder mittels Schlitzdrillverfahren auszubringen. Dies sofern all diese Flächen auf dem Betrieb insgesamt drei oder mehr Hektar betragen. Da diese Anforderung der LRV entstammt, betrifft sie alle Betriebe, nicht nur direktzahlungsberechtigte.

Als nicht emissionsmindernd zu begüllende Flächen, gelten Flächen mit mehr als 18 Prozent Hangneigung, Kleinflächen (weniger als 25 Aren) sowie wenig intensiv genutzte Wiesen, Reben, Permakulturen, Obstanlagen und Hochstammfeldobstbäume der Qualitätsstufe II.

Die «Schleppschlauch – Pflichtfläche» ist im agriPortal nach Auswahl der Hintergrundkarte «04_Schleppschlauchpflicht» jeder Zeit durch eine schraffierte Fläche, grafisch dargestellt, ersichtlich.

Folgerungen:

  • Betriebe mit weniger als 3 Hektaren Pflichtfläche sind grundsätzlich gesamtbetrieblich von der Schleppschlauchpflicht befreit und müssen keine Sickstoff-Abzüge in der Nährstoffbilanz vornehmen.
  • Betriebe, welche keine flüssigen Hof- und Recyclingdünger einsetzen, sondern nur Mineraldünger, Kompost oder Mist, müssen auch keine Sickstoff-Abzüge in der Nährstoffbilanz vornehmen.
  • Werden jedoch flüssige Hof- und Recyclingdünger eingesetzt, muss ab 2024 in der Nährstoffbilanz:
    • Variante 1:   pro ha Pflichtfläche ein Abzug von 6 kg Nverf vorgenommen werden (z.B. bei eher viehstarken Betrieben mit viel Gülleeinsatz)
    • Variante 2:  Die effektiv mit emissionsarmer Ausbringtechnik begüllte Pflichtfläche deklarieren und ein Abzug von nur 3 kg Nverf / ha vornehmen (z.B. bei Betrieben mit grösserer Pflichtfläche im Vergleich zu eher geringerem Gülleeinsatz).

Bei der Prüfung der Nährstoffbilanz durch die Kontrollstelle ab 2025 muss ersichtlich sein, mit welcher Variante gerechnet wurde. Die Angabe der Pflichtfläche der Variante 1 ist ab 2024 im agriPortal unter «Meine Dokumente / Betriebsdaten / Nährstoffbilanz» ersichtlich. Die Flächenangaben der Variante 2 wird anhand der Aufzeichnungen überprüft.

 

Den beiden untenstehenden Links sind weitere Infos zu entnehmen:

Merkblatt Emissionsmindernde Ausbringung von flüssigen Hof- und

Ausnahmekriterien Schleppschlauchpflicht Aargau

 

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Fachspezialisten:

Christoph Ziltener / Fachspezialist Ressourcenschutz / 062 835 27 95 / christoph.ziltener@ag.ch

Hauptabrechnung Direktzahlungen 2023

02.11.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 203
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Die Überweisung der Beiträge erfolgte per 2. November 2023. Für die Hauptzahlung 2023 erhalten Sie keine schriftliche Abrechnung. Diese steht Ihnen als pdf-Dokument im agriPortal unter „Meine Dokumente > 2023 Zahlungen“ zur Verfügung.

Im Interesse der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter empfehlen wir, die Abrechnung und die zu Grunde liegenden Betriebsdaten genau zu überprüfen. Fehler sollen umgehend bei Landwirtschaft Aargau gemeldet werden, damit sie möglichst zeitnah und vor der Schlussabrechnung korrigiert werden können.

Die Schlussabrechnung Direktzahlungen 2023 inklusive Übergangsbeitrag und Getreidezulage ist auf anfangs Dezember terminiert.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Fachspezialistinnen und -spezialisten von Landwirtschaft Aargau:

Ueli Frey                              Allgemeines, Übergangsbeitrag                            062 835 27 55        ueli.frey@ag.ch

Franz Kälin                          ÖLN, BIO, BTS/RAUS, Extenso, GMF                     062 835 27 57        franz.kaelin@ag.ch

A. Wróblewska Basler        Einzelkultur- und Sömmerungsbeiträge, REB      062 835 27 63        agnieszka.wroblewska-basler@ag.ch

Louis Schneider                  Biodiversität, LQ, Labiola                                      062 835 27 50        louis.schneider@ag.ch

Daniel Müller                       Allgemeine Auskünfte                                           062 835 27 51         daniel.mueller@ag.ch

Behebung Nichtkonformität Gewässerschutz

19.10.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 272
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Die Kontrolle Gewässerschutz erfolgte im Rahmen der Grundkontrollen und ist eine visuelle Kontrolle, es wurden also keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt oder aktiv nach Mängeln gesucht. Ziel war es, mögliche Risiken festzustellen um eine mögliche Gewässerverschmutzung zu verhindern. Dies erfolgte jetzt bereits im vierten Jahr. Somit wurde jeder Direktzahlungsberechtigte Betrieb im Kanton Aargau kontrolliert.

Sollte auf Ihrem Betrieb bei der Kontrolle eine Nichtkonformität aufgetreten sein, bitten wir Sie, diese fristgerecht zu beheben und uns anschliessend umgehend mitzuteilen. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular, wie ein Foto oder den Beleg der Behebung per Post oder Mail an die agricon GmbH. Damit wir ihnen anschliessend die Behebung bestätigen und die Kontrolle abschliessen können.

Weitere Merkblätter oder die Präzisierungen der Kontrollpunkte Gewässerschutz, finden Sie hier: Fachinformationen Gewässerschutz

Bei Fragen steht die agricon GmbH gerne zur Verfügung, unter: 056 664 74 20 oder per Mail: mail@agricon.ch

Angemessene Bedeckung des Bodens

04.10.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 247
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In den letzten Tagen wurde vielerorts bei besten Bedingungen Mais siliert. Dabei gilt es neu zu beachten, dass bei Anmeldung des Produktionssystembeitrages «Angemessene Bedeckung des Bodens», die Aussaat einer Zwischenkultur zwingend ist, sofern die Vorkultur vor dem 30. September geerntet wurde und keine Winterkultur gesät wird.

Es gibt keine qualitativen Anforderungen an die Bodenbedeckung, aber das Anlegen der Bodenbedeckung muss der guten landwirtschaftlichen Praxis entsprechen und die Vegetation muss den Boden bedecken und bis zum 15. Februar des folgenden Jahres stehen bleiben.

Auf Parzellen, welche nach dem 30. September geerntet werden, ist die Aussaat einer Bodenbedeckung nicht vorgeschrieben. Sofern das Wurzelwerk intakt bleibt, sind folgende Eingriffe auf den Flächen zugelassen, auf welchen bis zum 15. Februar keine Bodenbearbeitung erfolgen darf: Schnittnutzung, Beweiden, Mulchen, Hofdüngerzufuhr und die Applikation von Herbiziden.

PaIv Faktenblatt Ackerbau

Sollten Sie dies nicht umsetzen können, bitte den PSB direkt bei Landwirtschaft Aargau abmelden. Bei den Anforderungen an die Bodenbedeckung gemäss ÖLN gilt nach wie vor der 31. August als Stichtag.

KIP_Richtlinien_2023 / Seite 13

Bei Fragen steht die agricon GmbH gerne zur Verfügung, unter: 056 664 74 20 oder per Mail: mail@agricon.ch

Situation Maiswurzelbohrer 2023 / 2024

20.09.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 176
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Der westliche Maiswurzelbohrer gilt als der wirtschaftlich gefährlichste Schädling für den Mais. Auf Grund der flächendeckenden Maiswurzelbohrer-Fänge mussten Auflagen bei der Maisfruchtfolge verhängt werden. Der Maiswurzelbohrer stellt nur dann eine grosse Gefahr dar, wenn Mais nach Mais angebaut wird. Die frühzeitige Erkennung eines Befalls ermöglicht das rechtzeitige Ergreifen von Gegenmassnahmen.

Der Maiswurzelbohrer gilt als Quarantäneschädling, dessen Bekämpfung in der Schweiz obligatorisch ist. Der zuständige kantonale Dienst hat geeignete Massnahmen zur Bekämpfung des Schädlings zu ergreifen. Falls eine Tilgung nicht möglich ist, sind Vorkehrungen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu treffen.

In der Schweiz ist kein Insektizid gegen den Maiswurzelbohrer bewilligt. Eine Tilgung ist somit nicht möglich. Es müssen vorbeugende Massnahmen ergriffen werden, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Maiswurzelbohrer ein typischer Fruchtfolgeschädling ist.

Deshalb gilt fürs kommende Jahr 2024, auf dem ganzen Gebiet des Kantons Aargau ein Anbauverbot für Mais, sofern im Vorjahr bereits Mais auf der gleichen Parzelle angebaut wurde, inklusive Mais als Zweitkultur.

Allgemeinverfügung über die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers

Entscheidungshilfe zur Anlage von Acker BFF

06.09.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 357
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Brache, Saum oder Nützlingsstreifen – welches Element passt zu welchem Standort?

Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Ackerland bieten speziell den Arten einen Lebensraum, die typischerweise in den Ackerbauregionen vorkommen. Nicht alle Acker-BFF-Typen sind jedoch an allen Standorten geeignet und je nach BFF-Typ werden unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten gefördert.

Die Entscheidungshilfe soll Landwirt*innen bei der Auswahl eines Acker-BFF Typs an einem bestimmten Standort unterstützen:

  • Welche BFF sind am entsprechenden Standort aufgrund der Bodeneigenschaften und Umgebung geeignet?
  • Welche praktischen Kriterien schränken die Auswahl am entsprechenden Standort ein?
  • Welche Tier- oder Pflanzenartengruppen können am gewählten Standort prioritär gefördert werden? Welche Ziele sollen mit der Anlage der BFF erreicht werden?

Übersicht Biodiversitätsförderflächen auf Ackerland

Anmeldung ÖLN 2024 / Bewirtschafterwechsel per 2024

22.08.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 186
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An- und Abmeldung Direktzahlungsarten & ÖLN 2024
Die An- und Abmeldungen der Direktzahlungsarten und ÖLN / BIO für 2024 sind vom 15. bis 31. August 2023 im agriPortal vorzunehmen.
Sie finden die Erfassung unter „Offene Aufgaben, Anmeldung DZ-Arten und ÖLN“. Klicken Sie auf „Bearbeiten mit dem Assistenten“. Die Anmeldungen des aktuellen Jahres wurden mehrheitlich bereits auf das Folgejahr übertragen. Sie sind zu prüfen, allenfalls anzupassen und elektronisch einzureichen.

Überprüfung Betriebsdaten 2023
Überprüfen Sie im agriPortal nochmals alle beitragsrelevanten Betriebsdaten 2023 (Kulturen, Tiere, Programme etc.). Unter „Meine Dokumente“ stehen die entsprechenden Dokumente (Betriebsdaten, Flächenverzeichnis, Produktionssystembeiträge etc.) zur Verfügung. Datenkorrekturen sind per Mail oder Telefon umgehend an Landwirtschaft Aargau zu melden.

Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben 2024
Bewirtschafterwechsel (Hofübergabe, Gründung oder Auflösung von Betriebs-, Personen- oder Generationengemeinschaften, etc.) oder Betriebsaufgaben 2024 sind mit dem Formular Bewirtschafterwechsel beziehungsweise dem Formular Betriebsaufgabe schriftlich und bis Ende Jahr an LWAG zu melden.

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung unter: mail@agricon.ch oder 056 664 74 20

Bodenanalysen stechen

07.08.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 138
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Nach der Ernte der Ackerkultur ist ein idealer Zeitpunkt, um Bodenanalysen zu stechen. Das Stechen der Bodenanalysen sollte dabei vor der nächsten Düngung erfolgen.
Damit die entnommene Probemenge die Fläche genügend repräsentiert, müssen die Einstiche regelmässig verteilt sein, idealerweise in Form eines X. Pro Bodenprobe müssen mindestens 20 Einstiche gemacht werden. Diese werden im Feld in einem Eimer gesammelt. Die Einstichtiefe beträgt in Naturwiesen 10 und auf Ackerparzellen 20 Zentimeter. Im Bodenlabor wird jeweils vom eingesandten Bodenmaterial nur eine kleine Menge gebraucht. Diese soll die ganze Fläche repräsentieren. Es ist daher wichtig, dass der Boden aus den 20 Einstichen pro Bodenprobe vor dem Abfüllen in die Bodenprobensäcke gut durchmischt wird.

Auf welchen Parzellen müssen Bodenproben entnommen werden?

KIP_Richtlinien_2023  /  Auszug Seite 17

 

Bodenbedeckung

26.07.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 525
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Mit der Getreideernte rücken bereits die Planung und Aussaat der Zwischen- und Folgekulturen in den Vordergrund. Die Fruchtfolge sollte gut durchdacht sein, damit optimale Voraussetzungen für die jeweilige Hauptkultur herrschen und gleichzeitig auch die Anforderungen an den ÖLN und die betriebspezifisch angemeldeten Produktionssystembeiträge erfüllt sind.

Anforderungen an die Bodenbedeckung gemäss ÖLN

KIP_Richtlinien_2023  / Auszug Seite 13

 

Angemessene Bedeckung des Bodens

Bei Anmeldung des freiwilligen Produktionssystembeitrages «Angemessene Bedeckung des Bodens» ist die Aussaat einer Bodenbedeckung zwingend, sofern nicht innerhalb von maximal sieben Wochen nach Ernte der Vorkultur eine neue Hauptkultur angelegt wird. Die Bodenbedeckung muss bis zum 15. Februar des folgenden Jahres stehen bleiben und es darf keine Bodenbearbeitung auf diesen Flächen erfolgen, ausgenommen für die Anlegung einer Winterkultur. Es gibt keine qualitativen Anforderungen an die Bodenbedeckung, aber das Anlegen der Bodenbedeckung muss der guten landwirtschaftlichen Praxis entsprechen und die Vegetation muss den Boden bedecken. Auf Parzellen, welche nach dem 30. September geerntet werden, ist die Aussaat einer Bodenbedeckung nicht vorgeschrieben.

Merkblatt: Angemessene Bedeckung des Bodens / Schonende Bodenbearbeitung

 

Bei Fragen steht die agricon GmbH gerne zur Verfügung, unter: 056 664 74 20

 

Bekämpfung von Problemunkräutern

12.07.2023 Micha Urech Aufrufe: 243
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Akontozahlung DZ 2023

27.06.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 168
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Die Akontozahlung der diesjährigen Direktzahlungen erfolgte per 27. Juni 2023. Sie umfasst rund 60 Prozent der aktuell berechneten Beiträge fürs Bewirtschaftungsjahr 2023, jedoch ohne Kantonsbeiträge, Getreidezulage Übergangs-, Einzelkultur- und Sömmerungsbeitrag.

Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung nicht eingehalten werden können, muss dies immer umgehend Landwirtschaft Aargau gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt. Damit können Kürzungen vermieden werden.

Ab dem 22. Juni 2023 ist eine Abrechnung der Akontozahlung auf dem agriPortal als pdf-Dokument unter                                (Meine Dokumente > + 2023 Zahlungen) verfügbar und wird nicht per Post zugestellt.

Weiden bei Hitze

08.06.2023 Micha Urech Aufrufe: 461
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In den Monaten Mai bis Oktober muss den Kühen monatlich an mindestens 26 Tagen der Gang auf die Weide gewährt werden, sofern der Betrieb beim RAUS-Programm angemeldet ist. Aktuell sind die Temperaturen hoch, weshalb einiges beachtet werden muss.

Der Tierschutz schreibt bezüglich dem Witterungsschutz folgendes vor:

Ab 25°C verbunden mit Sonneneinstrahlung müssen für Rinder auf tagsüber beweideten Flächen ab 12 Uhr mittags durchgehend Schattenplätze vorhanden sein, die allen Tieren gleichzeitig Platz bieten. Zudem muss ab 25° C den Tieren permanent Wasser angeboten werden.

Am besten wird bei diesen Verhältnissen auf die Nachtweide umgestellt.

Detaillierte Informationen sind auf der Homepage der Liebegg zu entnehmen unter folgendem Link: https://www.liebegg.ch/de/dokumente-tierhaltung-faq-hitzestress.html

Bei den RAUS-Anforderungen (gemäss DZV) gibt es bezüglich der Hitze keine Ausnahmen. Die Tiere müssen weiterhin an mindestens 26 Tagen im Monat Zugang zur Weide haben, wobei den Tieren zu Liebe auf die Nacht ausgewichen werden soll.
In gewissen Situationen kann von der Weide auf den Laufhof ausgewichen werden:

  • während oder nach starkem Niederschlag;
  • im Frühjahr, solange die Vegetation standortbedingt noch keinen Weidezugang erlaubt;
  • während der ersten zehn Tage der Galtzeit

Gebührenrechnung 2023

31.05.2023 Micha Urech Aufrufe: 90
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Im Verlauf dieser Woche sind die Gebührenrechnungen 2023 verschickt worden. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag fristgerecht via Zahlungsauftrag oder E-Banking. Für jede Einzahlung am Postschalter werden uns Spesen, welche seit der letzten Rechnungstellung noch erhöht wurden, belastet. Helfen Sie uns die Kosten tief zu halten, indem Sie solche Spesen sowie Mahnungen verhindern.
Die Agricon fakturiert jeweils zweimal jährlich. Die Gebührenrechnung im Mai deckt die Grundkontrollen der Bundesprogramme ab. Wurden bis zu diesem Zeitpunkt bereits Labels kontrolliert, werden diese ebenfalls gerade in Rechnung gestellt. Der Grossteil der Labelkontrollen wird jedoch nach Beendigung der Kontrollkampagne im Oktober verrechnet.

Die aktuellen Gebühren finden Sie auf unserer Homepage:

https://agricon.ch/qualitaetskontrollen/#gebuehren

Unterstützung für neue Bewirtschafter

21.03.2023 Micha Urech Aufrufe: 133
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Die Agricon GmbH bietet neu eine Unterstützung für Betriebsleiter an, welche den Betrieb erst vor kurzem übernommen haben. Ziel von diesem Betriebsbesuch soll sein, dass die Betriebsleiter erfahren, wie das Kontrollsystem funktioniert und was es für die einzelnen Kontrollen für einen reibungslosen Ablauf benötigt.

Falls Sie erst seit ein bis zwei Jahren einen landwirtschaftlichen Betrieb führen und interessiert sind an einem kostenlosen Voraudit durch die Agricon GmbH, so können Sie uns gerne kontaktieren oder bequem online anmelden auf unserer Homepage.

 

Online-Anmeldung:    https://agricon.ch/erstberatung-fuer-jungbauern/

Mail :                              mail@agricon.ch

Telefon :                        056 664 74 20

Informiert sein ist der Grundpfeiler meiner Existenz als Landwirt. Nur gut informiert kann ich mit allen Entwicklungen Schritt halten und sogar einen Schritt voraus sein, zu meinem Vorteil.
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