Weiden im Sommer
Im Normalfall git folgendes:
Sofern der Betrieb beim RAUS-Programm angemeldet ist, muss den Kühen in den Monaten Mai bis Oktober, monatlich an mindestens 26 Tagen der Gang auf die Weide (4 Aren /GVE) gewährt werden.
Hat der Betrieb zusätzlich Rindviehkategorien im «Weidebeitrag» angemeldet, muss die Weidefläche, die den Rindern und Wasserbüffeln von Mai bis Oktober zur Verfügung steht, an jedem Weidetag mindestens 70 % der Trockensubstanz an der Tagesration decken. Der Weidebeitrag wird nur für die Tierkategorien Rinder und Wasserbüffel ausgerichtet. Die übrigen Tiere dieser Kategorien, welche nicht für den Weidebeitrag angemeldet sind, müssen die RAUS-Anforderungen erfüllen.
Ausnahmeregelungen beim Weidegang aufgrund Trockenheit und Hitze 2026:
Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und Trockenheit sind im Kanton Aargau die Weideflächen mehrheitlich abgeweidet und es wächst kein Futter mehr nach. Auch mögliche Niederschläge ab Kalenderwoche 27 werden die Situation kurz- und mittelfristig nicht entschärfen können. Um Weiden und Grasnarben nicht unnötig zu strapazieren, wird im Kanton Aargau aufgrund höherer Gewalt folgende Ausnahmeregelungen getroffen:
– Der für die Auslauf- und Weideprogramme notwendige Weidegang kann ab sofort durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden.
– Der Auslauf ist im Auslaufjournal entsprechend aufzuzeichnen.
– Die Regelung gilt für alle Betriebe im Aargau und solange bis sich die Situation entspannt hat.
– Eine Meldung an Landwirtschaft Aargau ist nicht notwendig.
– Es gilt eigenverantwortliches Handeln.
Über allfällig weitergehende Massnahmen (Handhabung in der Nährstoff-/Futterbilanz, frühzeitige Weide von Biodiversitätsförderflächen etc.) wird je nach Entwicklung der Situation zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Mitteilung Trockenheit Ausnahmeregelungen Juli 2026
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich ungeniert direkt an Landwirtschaft Aargau ( Hr. Ueli Frey / 062 835 27 55) oder an die agricon GmbH (056 664 74 20)
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