Akontozahlung DZ 2023
Die Akontozahlung der diesjährigen Direktzahlungen erfolgte per 27. Juni 2023. Sie umfasst rund 60 Prozent der aktuell berechneten Beiträge fürs Bewirtschaftungsjahr 2023, jedoch ohne Kantonsbeiträge, Getreidezulage Übergangs-, Einzelkultur- und Sömmerungsbeitrag.
Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung nicht eingehalten werden können, muss dies immer umgehend Landwirtschaft Aargau gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt. Damit können Kürzungen vermieden werden.
Ab dem 22. Juni 2023 ist eine Abrechnung der Akontozahlung auf dem agriPortal als pdf-Dokument unter (Meine Dokumente > + 2023 Zahlungen) verfügbar und wird nicht per Post zugestellt.
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