Eine Pause für den Pflanzenschutz

28.10.2025 Roger Stöckli Aufrufe: 64
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Das Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel ab dem 15. November bis und mit dem 15. Februar gilt im Acker- und Futterbau seit 2023. Es hat sich gezeigt, dass besonders im Getreideanbau der Einsatz von Herbiziden je nach Situation im Herbst wirksamer und zeitgerechter ist, als bei einer Verschiebung der Anwendung ins Frühjahr.

Danach ist eine Ausbringung nur noch mit einer Sonderbewilligung erlaubt. Für Spezialkulturen wie Beeren, Gemüse, Obst und Wein gilt eine Ausnahme.

Jetzt die Wintermonate nutzen und den Spritzmittelraum oder -Schrank aktualisieren. Im Zweifelsfall prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Produkte, indem Sie den Mittelnamen bzw. die vierstellige Zulassungsnummer in der Suchmaske des BLV-Verzeichnisses (www.psm.admin.ch) eingeben. Bereits abgelaufene Produkte sind dort nicht mehr auffindbar. Allfällige Aufbrauchfristen werden gleich zuoberst eingeblendet. Nicht mehr bewilligte Produkte können dem Händler zurückzugebenwerden.

Die Agricon GmbH steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

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