Programmabmeldungen zwingend vor der Kontrolle ausführen

16.04.2024 Roger Stöckli Aufrufe: 209
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Können Anforderungen von angemeldeten Beitragsprogrammen nicht eingehalten werden, müssen diese umgehend und vor einer Kontrolle bei Landwirtschaft Aargau abgemeldet werden.

Dies kann aufgrund der unbeständigen Witterung der Fall sein und betrifft insbesondere Produktionssystembeiträge wie Beiträge für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau. Es musste beispielsweise aufgrund der Bodenbedingungen anstelle der mechanischen Bekämpfung eine Durchfahrt mit Herbizid gewählt werden.

Dasselbe betrifft den Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. Falls der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels (z.B. Insektizid) doch notwendig wurde, um die Pflanze zu schützen und folglich die Ernte zu sichern.

Wenn Sie die Massnahme schonende Bodenbearbeitung angemeldet und dieses Jahr den Pflug mehr eingesetzt haben als geplant, gilt es den Mindestprozentsatz im Auge zu behalten. Für die Erfüllung des Programms müssen mindestens 60 % der offenen Ackerfläche des Betriebs bodenschonend bearbeitet sein.

PaIv_FB_Ackerbau

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