Situation Maiswurzelbohrer 2023 / 2024

20.09.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 176
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Der westliche Maiswurzelbohrer gilt als der wirtschaftlich gefährlichste Schädling für den Mais. Auf Grund der flächendeckenden Maiswurzelbohrer-Fänge mussten Auflagen bei der Maisfruchtfolge verhängt werden. Der Maiswurzelbohrer stellt nur dann eine grosse Gefahr dar, wenn Mais nach Mais angebaut wird. Die frühzeitige Erkennung eines Befalls ermöglicht das rechtzeitige Ergreifen von Gegenmassnahmen.

Der Maiswurzelbohrer gilt als Quarantäneschädling, dessen Bekämpfung in der Schweiz obligatorisch ist. Der zuständige kantonale Dienst hat geeignete Massnahmen zur Bekämpfung des Schädlings zu ergreifen. Falls eine Tilgung nicht möglich ist, sind Vorkehrungen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu treffen.

In der Schweiz ist kein Insektizid gegen den Maiswurzelbohrer bewilligt. Eine Tilgung ist somit nicht möglich. Es müssen vorbeugende Massnahmen ergriffen werden, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Maiswurzelbohrer ein typischer Fruchtfolgeschädling ist.

Deshalb gilt fürs kommende Jahr 2024, auf dem ganzen Gebiet des Kantons Aargau ein Anbauverbot für Mais, sofern im Vorjahr bereits Mais auf der gleichen Parzelle angebaut wurde, inklusive Mais als Zweitkultur.

Allgemeinverfügung über die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers

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