Situation Maiswurzelbohrer ab 2026
Ende Oktober hat der Bundesrat über das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 entschieden, dieses wird ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Mit diesem Schreiben wird über das weitere Vorgehen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers im Jahr 2026 informiert. Die neue Regelung stand in der Vernehmlassung so nicht zur Auswahl. Die nun geltenden Vorschriften, verunmöglichen eine vorzeitige und langfristige Planung des Maisanbaus weiterhin.
Gemäss der Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturen gilt ab dem 1. Januar 2026:
Der Anbau von Mais auf Mais ist nur erlaubt, wenn der erste Mais auf eine Wiese (Kunst-, Natur- oder extensive Wiese) folgt und die Anzahl von 250 Käfern pro Falle nicht überschritten wird. Das Fallennetz wird weiterhin von der Pflanzenschutzfachstelle betreut.
Auf dieser Vorgabe hat der Kanton Aargau entschieden:
Alle Landwirtinnen und Landwirte, welche im Jahr 2026 Mais auf einer Parzelle anbauen wollen, auf welcher bereits 2025 Mais stand, müssen im Jahr 2024 eine Wiese als Vorkultur gehabt haben. Die Wiese kann dabei als Hauptkultur (2024 Wiese – 2025 Mais – 2026 Mais) oder als Zwischenfutter nach früh geernteten Hauptkulturen angelegt worden sein (2024 z.B. Getreide, anschliessend Zwischenfutter – 2025 Mais – 2026 Mais).
Zudem muss die Parzelle in einer Region liegen, in der die Anzahl von 250 Maiswurzelbohrer pro Falle nicht überschritten wurde. Da in diesem Jahr im ganzen Kanton keine Käfer gezählt wurden, ist ein Anbau von Mais im 2026 gemäss oben beschriebenen Voraussetzungen möglich.
Da das Auftreten von Maiswurzelbohrer sehr schwankend ist, muss die Situation durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst jedes Jahr aufs Neue beurteilt werden. Somit wird es weiterhin ein jährliches Schreiben geben, in welchem wir über die Fallenfänge und den Entscheid zum Anbau von Mais nach Mais informieren werden.
Bei Fragen können Sie sich bei der Pflanzenschutzfachstelle Liebegg melden.
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