Spritzentest
Pflanzenschutzspritzen müssen zuverlässig funktionieren. Damit dies so ist, werden die Spritzen regelmässig geprüft. Seit 2020 gilt es, selbstfahrende oder zapfwellenangetriebene Pflanzenschutz-Spritzgeräte alle drei Kalenderjahre nach den Normen des Schweizerischen Verbandes für Landtechnik (SVLT) von einer anerkannten Prüfstelle prüfen zu lassen. Das Kalenderjahr gilt dabei als Referenz: Wird beispielsweise eine Spritze im Kalenderjahr 2021 geprüft, so ist sie nach drei Jahren, also innerhalb des Kalenderjahres 2024 das nächste Mal zu prüfen. Es spielt dabei keine Rolle zu welchem Zeitpunkt innerhalb eines Kalenderjahres der Spritzentest stattfindet.
Betriebsleiter, welche den Pflanzenschutz an Dritte vergeben haben, müssen bei einer Kontrolle einen gültigen Spritzentest des Lohnunternehmers vorweisen können.
Ab 2023 müssen alle Geräte mit einem Tankinhalt von mehr als 400 Liter mit einem fest installierten Spülwassertank und einer automatischen Spritzeninnenreinigung ausgerüstet sein. Dieser Zusatztank dient der Reinigung von Pumpe, Filter, Leitungen und Düsen auf dem Feld. Der Zusatztank muss ein Volumen von mindestens 10% des Spritzmitteltanks aufweisen.
Gunspritzen welche kein Gebläse und keinen Spritzbalken angebaut haben, müssen nicht geprüft werden, somit kann auch auf den Aufbau eines Spülwassertanks verzichtet werden. Die Spritze mit Schlauch und Gun ist jedoch zwingend auf dem Feld zu spülen.
Weitere Links:
– KIP_Richtlinien_2024 / S.30 – SVLT, Spritzentest
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