Vernetzungskontrollen zum Thema Rückzugsstreifen
In nächster Zeit werden die Kontrollen der Rückzugsstreifen durchgeführt. Landwirtschaft Aargau wählt die Betriebe zufällig nach Region aus. Die Kontrolleure der Agricon GmbH melden sich vorgängig telefonisch direkt beim Betriebsleiter zur Kontrolle an.
Im Bereich der Biodiversität werden immer noch relativ viele Mängel festgestellt. Wir empfehlen deshalb den Betriebsleitern von Zeit zu Zeit ihre Labiola-Verträge wieder einmal durchzulesen, damit sie sich dem Inhalt bewusst werden. Wie zum Beispiel: Schnittzeitpunkt, Schnittstaffelung, sowie das stehen lassen eines Rückzugsstreifens, etc.
Die häufigsten Mängel sind:
- Rückzugsstreifen (5-10% der Fläche) ist zu klein
- Schnittstaffelung bei Wiesen und Heckensäumen wird nicht eingehalten.
- Das Ausmass und die Pflege der Kleinstrukturen sind zu klein oder sind zum Teil nicht einmal vorhanden.
Folgende Punkte sind bei den Rückzugsstreifen zu beachten:
- Bei jedem Schnitt: Mind. 5% bis max. 10% der Fläche werden als ungemähte Streifen von 1 bis 6 m Breite stehen gelassen.
- Standort der Rückzugsstreifen: Zwischen dem ersten und zweiten Schnitt gilt es diesen zwingend zu wechseln (nicht entlang von Hecken, Gehölz- und Waldrändern).
- Ausschliessliche Schnittnutzung: Rückzugsstreifen bleiben über den Winter stehen.
- Herbstweide: Auszäunung der Rückzugsstreifen ist nicht notwendig, jedoch soll die Beweidung schonend erfolgen – die Streifen sind nach der Weidenutzung noch sichtbar.
- Magerwiesen mit einem Schnitt: Standort der Rückzugsstreifen gilt es jährlich zu wechseln.
- Befahrung des Rückzugsstreifens: Dies ist zu keinem Zeitpunkt zulässig, auch nicht zur Wiesenpflege.
(Quelle: Labiola Merkblatt «Rückzugsstreifen», Kanton Aargau)
Weiterführende Informationen sind im Labiola – Merkblatt Rückzugsstreifen vom Kanton Aargau zu finden.
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