Wichtige Neuerungen im ÖLN ab 2024
Trotz der Verschiebung der Pflicht zu 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau im letzten Moment, treten im neuen Jahr einschneidende Änderungen im ÖLN in Kraft.
-In der Nährstoffbilanz wird die Toleranzgrenze von 10 Prozent aufgehoben.
-Das Obligatorium für emissionsmindernde Ausbringung von flüssigen Hof- und Recyclingdünger tritt in Kraft.
-Der Produktionssystembeitrag angemessene Bedeckung des Bodens kann neu getrennt für einjähriges Gemüse / Beeren und den anderen Hauptkulturen auf offener Ackerfläche angemeldet werden. Auf maximal 20 % der Flächen, auf welchen die Hauptkultur vor dem 1. Oktober geerntet wird, müssen die Anforderungen zur angemessene Bodenbedeckung nicht eingehalten werden. Bei einjährigem Gemüse-, Gewürz-, Medizinal und Beerenflächen zählt die Regelung der ganzjährigen 70%. Die Koppelung an den Produktionssystembeitrag «schonende Bodenbearbeitung» entfällt definitiv.
-Getreide in weiter Reihe ist für den ÖLN als BFF anrechenbar.
-Bei den Milch- und Mutterkühen wird ab 2024 der Beitrag für die längere Nutzungsdauer eigeführt. Dafür sinken die Beitragsansätze für BTS. Zudem wird bei den Milchkühen, die Teilnahme am Branchenstandard nachhaltige Milch (Grüner Teppich) obligatorisch.
In der obigen Liste werden nur einzelne Änderungen aufgezählt, weshalb Sie nicht abschliessend ist. Detaillierte Angaben finden Sie unter den folgenden Links:
PaIv_FB_Ackerbau_DE_1 PaIv_FB_Dauerkulturen_DE_1
PaIv_FB_Gemuesebau_DE_1 PaIv_FB_Rindviehhaltung_DE_1
Bei Fragen steht die agricon GmbH gerne zur Verfügung, unter: 056 664 74 20 oder per Mail: mail@agricon.ch
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