Akontozahlung DZ Juni 2025

23.06.2025 Roger Stöckli Aufrufe: 166
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Die Akontozahlung der diesjährigen Direktzahlungen erfolgt per 27. Juni 2025. Sie umfasst rund 60 Prozent der aktuell berechneten Beiträge fürs Bewirtschaftungsjahr 2025, jedoch ohne Kantonsbeiträge, Getreidezulage, Übergangs-, Einzelkultur- und Sömmerungsbeitrag.

Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung nicht eingehalten werden können, muss dies immer umgehend Landwirtschaft Aargau gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt. Damit können Kürzungen vermieden werden.

Ab dem 22. Juni 2025 ist eine Abrechnung der Akontozahlung als pdf-Dokument auf dem agriPortal unter (Meine Dokumente > + 2025 Zahlungen) verfügbar und wird nicht per Post zugestellt.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Landwirtschaft Aargau gerne unter 062 835 28 00 / landwirtschaft.aargau@ag.ch zur Verfügung.

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