Behebung Nichtkonformität Gewässerschutz

19.10.2023 Roger Stöckli Aufrufe: 289
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Die Kontrolle Gewässerschutz erfolgte im Rahmen der Grundkontrollen und ist eine visuelle Kontrolle, es wurden also keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt oder aktiv nach Mängeln gesucht. Ziel war es, mögliche Risiken festzustellen um eine mögliche Gewässerverschmutzung zu verhindern. Dies erfolgte jetzt bereits im vierten Jahr. Somit wurde jeder Direktzahlungsberechtigte Betrieb im Kanton Aargau kontrolliert.

Sollte auf Ihrem Betrieb bei der Kontrolle eine Nichtkonformität aufgetreten sein, bitten wir Sie, diese fristgerecht zu beheben und uns anschliessend umgehend mitzuteilen. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular, wie ein Foto oder den Beleg der Behebung per Post oder Mail an die agricon GmbH. Damit wir ihnen anschliessend die Behebung bestätigen und die Kontrolle abschliessen können.

Weitere Merkblätter oder die Präzisierungen der Kontrollpunkte Gewässerschutz, finden Sie hier: Fachinformationen Gewässerschutz

Bei Fragen steht die agricon GmbH gerne zur Verfügung, unter: 056 664 74 20 oder per Mail: mail@agricon.ch

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