Beweiden / Mulchen von Biodiversitätsförderflächen

17.09.2025 Roger Stöckli Aufrufe: 220
open close

Für extensiv genutzte Wiesen und wenig intensiv genutzten Wiesen gilt grundsätzlich die Schnittnutzung und das Schnittgut muss abgeführt werden. Das Mulchen der Flächen ist verboten.

Das Mulchverbot gilt für folgende Biodiversitätsförderflächen:

  • Extensiv genutzte Wiesen
  • Wenig intensiv genutzte Wiesen
  • Streueflächen
  • Uferwiesen entlang von Fliessgewässern
  • Extensiv genutzte Weiden
  • Krautsaum von Ql- und Qll-Hecken

Die Liste ist nicht abschliessend.

 

Ausnahme ist die schonende Herbstweide, welche für den letzten Aufwuchs ab dem 1. September bis spätestens am 30. November erlaubt ist. Diese Beweidung muss bei gut abgetrockneten Bodenverhältnissen, kurz und schonend erfolgen. Im Rahmen der «Schonenden Herbstweide» ist es grundsätzlich nicht erforderlich die Rückzugstreifen extra auszuzäunen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, welche dazu führen, dass die 10% Restflächen ausgezäunt werden müssen oder die Herbstbeweidung nicht gestattet ist.

  • IPS – Biodiversität (Label)
  • Individuelle Vernetzungsverträge / Naturschutz

 

Die Agricon GmbH führt jährlich (Im Spätherbst) spezifische Themenkontrollen durch, bei denen die entsprechenden Flächen begutachtet werden.

Mehr Informationen zur Bewirtschaftung der Biodiversitätsförderflächen sind in folgendem Merkblatt: Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung

 

Die Agricon GmbH steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

Alle aktuellen Nachrichten