Bodenbedeckung
Mit der Getreideernte rücken bereits die Planung und Aussaat der Zwischen- und Folgekulturen in den Vordergrund. Die Fruchtfolge sollte gut durchdacht sein, damit optimale Voraussetzungen für die jeweilige Hauptkultur herrschen und gleichzeitig auch die Anforderungen an den ÖLN und die betriebspezifisch angemeldeten Produktionssystembeiträge erfüllt sind.
Anforderungen an die Bodenbedeckung gemäss ÖLN
![]()
KIP_Richtlinien_2025 / Seite 13
Anforderungen an die Bodenbedeckung gemäss Produktionssystembeitrag „Angemessene Bedeckung des Bodens“
Bei Anmeldung des Produktionssystembeitrages «Angemessene Bedeckung des Bodens» ist die Aussaat einer Bodenbedeckung auf mindestens 80 Prozent der entsprechenden Fläche mit Ernte vor dem 1. Oktober zwingend. Sofern nicht innerhalb von maximal sieben Wochen nach Ernte der Vorkultur eine neue Hauptkultur angelegt wird. Auf Parzellen, welche nach dem 30. September geerntet werden, ist die Aussaat einer Bodenbedeckung nicht vorgeschrieben.
Als Bodenbedeckung zählen dabei:
- Hauptkulturen
- Zwischenkulturen
- Gründüngungen
- Nützlingsstreifen oder Biodiversitätsförderflächen
- Weiterbestehende Untersaaten der Vorkultur zählen ebenfalls als Bodenbedeckung
Nicht als Bodenbedeckung zählen
- Ausfallgetreide, -raps
- Ernterückstände
Die Bodenbedeckung muss bis zum 15. Februar des folgenden Jahres stehen bleiben und es darf keine Bodenbearbeitung auf diesen Flächen erfolgen, ausgenommen für die Anlegung einer Winterkultur.
Sofern das Wurzelwerk intakt bleibt, sind jedoch folgende Eingriffe auf den Flächen zugelassen, auf welchen bis zum 15. Februar keine Bodenbearbeitung erfolgen darf:
- Schnittnutzung
- Beweiden
- Mulchen
- Hofdüngerzufuhr und die Applikation von Herbiziden
Es gibt keine qualitativen Anforderungen an die Bodenbedeckung, aber das Anlegen der Bodenbedeckung muss der guten landwirtschaftlichen Praxis entsprechen und die Vegetation muss den Boden bedecken.
Faktenblatt Massnahmen im Ackerbau_2025 / Seite 6 und 7
Bei Fragen steht die agricon GmbH gerne unter, 056 664 74 20 oder mail@agricon.ch zur Verfügung
Artikel teilen Alle aktuellen Nachrichten