Bürokontrolle, Effizienter Stickstoffeinsatz im Ackerbau

19.02.2025 Roger Stöckli Aufrufe: 282
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Rund ein Drittel der ÖLN – Betrieben im Aargau, welche das Programm „Klimamassnahme in Form eines Beitrags für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau“ für das Jahr 2024 angemeldet und den Beitrag mit den Direktzahlung 2024 erhalten haben, erhielte in den vergangenen Tagen von der Agricon GmbH eine E-Mail und wurden gebeten ihre Unterlagen einzureichen. Die anderen zwei Drittel der Betriebe wurden oder werden in Kombination mit einer weiteren Kontrolle auf dem Betrieb direkt kontrolliert.

 

Für die Massnahme effizienter Stickstoffeinsatz gilt nach Art. 71e DZV:

  • Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn laut der Suisse-Bilanz der Anteil des auf dem Betrieb verfügbaren Stickstoffs Nverf (Hof-, Recycling- und Mineraldünger zusammen) 90 % des Stickstoffbedarfs der Kulturen nicht übersteigt.
  • Für die Auszahlung des Beitrags ist die abgeschlossene Suisse-Bilanz des Vorjahres massgebend. Erfolgt beispielsweise die Anmeldung für den Beitrag für das Jahr 2024, so muss die Suisse-Bilanz für das abgeschlossene Jahr 2024 die Anforderung erfüllen
  • Für den Erhalt des Beitrags ist die Erstellung einer Suisse-Bilanz obligatorisch, auch für jene Betriebe, welche davon befreit sind (nach Anhang 1 Ziff. 2.9 DZV)

 

Die Agricon GmbH führt als Inspektionsstelle dieser Betriebe diese Kontrollen in einer reinen „Bürokontrolle“ ohne Betriebsbesuch vor Ort durch. Wir bitten die Betriebsleitenden, uns bis spätestens am Montag, 31. März 2025, die abgeschlossene Nährstoffbilanz 2024 mit den dazugehörigen Unterlagen per Mail oder per Post zu senden.

Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen:

  • Abgeschlossene und unterzeichnete Nährstoffbilanz 2024
  • Betriebsdatenblatt 2024
  • TVD-Auszug 2024
  • HODUFLU-Auszug 2024 (nur falls HODUFLU-Verschiebungen im 2024 gemacht wurden)
  • Formular 5a Zu- und Wegfuhr Mineraldünger vom 2024
  • Lieferscheine/Rechnungen Grundfutterverkäufe/-zukäufe 2024

Per Post: Agricon GmbH, im Roos 5, 5630 Muri AG

Per Mail: mail@agricon.ch (nur als PDF möglich zu senden, Achtung bei zu grossen Anhängen, kann das Mail nicht in jedem Fall empfangen werden. Wir versenden Empfangsbestätigungen per Mail, falls Sie keine erhalten, bitte telefonisch Nachfragen).

 

Für diese Kontrolle werden keine zusätzlichen Gebühren fällig. Diese Kontrolle wird über die jährlichen ÖLN-Grundgebühren finanziert. Bei Nichteinhalten der Termine kann die Agricon GmbH zusätzliche Gebühren verlangen. Zudem kann eine Kontrollverweigerung zu Sanktionen der Direktzahlungen führen.

Falls Sie nun bei der Überprüfung feststellen, dass Sie das Programm fälschlicherweise angemeldet haben, oder Sie das Programm nicht mehr erfüllen können, bitten wir Sie mit uns telefonisch/schriftlich in Kontakt zu treten, damit wir das Programm abmelden können. Landwirtschaft Aargau ist für den Vollzug der Direktzahlungen zuständig, und wird in einem solchen Fall, die falsch bezogenen Beiträge zurückfordern.

 

Vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit. Bei Fragen steht die Geschäftsstelle der Agricon GmbH gerne zur Verfügung.

Agricon GmbH / Im Roos 5 / 5630 Muri / 056 664 74 20 / mail@agricon.ch / www.agricon.ch

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