Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel
Ab dem 1. Januar 2026 tritt die Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (VFB-L) in Kraft. Das Jahr 2026 ist als Übergangsjahr zu betrachten.
Ab 1. Januar 2027 können professionelle Pflanzenschutzmittel nur noch gegen das Vorweisen einer digitalen „Fachbewilligung Pflanzenschutz“ im Handel gekauft werden. Viele Personen haben keinen separaten Ausweis, da die Fachbewilligung bereits im Diplom des Ausbildungsabschlusses enthalten ist.
Nun muss diese „alte“ Fachbewilligung in die neue FaBe umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt über einen digitalen Antrag im FaBe-PSM-Register beim bafu und muss bis zum 30. Juni 2026 erfolgen. Wer diese Frist verpasst, verliert seine Fachbewilligung Pflanzenschutz automatisch und muss einen Kurs zum Erwerb einer neuen Fachbewilligung besuchen und eine Prüfung absolvieren. Damit die alte Fachbewilligung gegen eine neue digitale Fachbewilligung eingetauscht werden kann, muss eine Kopie des Ausbildungsabschlusses oder der FaBe-Ausweis eingereicht werden.
Ab 2027 muss die digitale FaBe mit dem Absolvieren von Weiterbildungskursen erneuert werden. Konkret sind das jeweils 8 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre für die FaBe Landwirtschaft (Einsatz von Fungiziden, Herbiziden und Insektiziden). Entsprechende Kurse werden über Weiterbildungsinstitutionen ab 2027 angeboten (Bsp. LZ Liebegg).
Weitere Informationen zur Erneuerung der digitalen FaBe sind unter folgenden Link aufrufbar.
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