Falsche Programmanmeldungen vermeiden
Rund zwei Drittel der ÖLN – Betrieben im Aargau, welche das Programm „Klimamassnahme in Form eines Beitrags für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau“ angemeldet und den Beitrag mit den Direktzahlung erhalten haben, wurden bereits kontrolliert. Der restliche Drittel der Betriebe folgt in diesem Jahr.
Für die Massnahme effizienter Stickstoffeinsatz gilt nach Art. 71e DZV:
- Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn laut der Suisse-Bilanz der Anteil des auf dem Betrieb verfügbaren Stickstoffs Nverf (Hof-, Recycling- und Mineraldünger zusammen) 90 % des Stickstoffbedarfs der Kulturen nicht übersteigt.
- Für die Auszahlung des Beitrags ist die abgeschlossene Suisse-Bilanz des Vorjahres massgebend. Erfolgte beispielsweise die Anmeldung für den Beitrag für das Jahr 2026, so muss die Suisse-Bilanz für das abgeschlossene Jahr 2025 die Anforderung erfüllen.
- Betriebe, die von der Nährstoffbilanzierung befreit sind (Anhang 1 Ziffer 2.1.9 DZV), müssen keine Suisse-Bilanz und keine vereinfachte Nährstoffbilanzierung rechnen.
Falls Sie nun bei der Überprüfung feststellen, dass Sie das Programm irrtümlicherweise angemeldet haben, oder Sie das Programm nicht mehr erfüllen können, bitten wir Sie, dies sofort und vor Kontrollanmeldung bei Landwirtschaft Aargau abzumelden. Dadurch können Sie Sanktionen der Direktzahlungen vermeiden, falsch bezogene Beiträge werden von Landwirtschaft Aargau zurückgefordert.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle der Agricon GmbH gerne zur Verfügung. Vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit.
Agricon GmbH / Im Roos 5 / 5630 Muri / 056 664 74 20 / mail@agricon.ch
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