Mulchen von Biodiversitätsförderflächen

15.10.2024 Roger Stöckli Aufrufe: 409
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Für extensiv genutzte Wiesen und wenig intensiv genutzten Wiesen gilt grundsätzlich die Schnittnutzung und das Schnittgut muss abgeführt werden. Ausnahme ist die schonende Herbstweide, welche für den letzten Aufwuchs ab dem 1. September bis spätestens am 30. November erlaubt ist. Das Mulchen der Flächen ist verboten.

Das Mulchverbot gilt für folgende Biodiversitätsförderflächen:

  • Extensiv genutzte Wiesen
  • Wenig intensiv genutzte Wiesen
  • Streueflächen
  • Uferwiesen entlang von Fliessgewässern
  • Extensiv genutzte Weiden
  • Mehrjähriger Nützlingsstreifen
  • Krautsaum von Ql- und Qll-Hecken

Die Liste ist nicht abschliessend.

Die Agricon GmbH führt jährlich (Im Spätherbst) spezifische Themenkontrollen durch, bei denen die entsprechenden Flächen begutachtet werden.

Mehr Informationen zur Bewirtschaftung der Biodiversitätsförderflächen sind unter folgendem Link: Biodiversität auf dem Landwirtschaftsbetrieb zu finden.

Die Agricon GmbH steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

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