Programmabmeldungen zwingend vor PSM-Einsatz
Können Anforderungen von angemeldeten Beitragsprogrammen nicht eingehalten werden, ist eine Abmeldung zwingend erforderlich.
Auch wenn das AgriPortal nochmals geöffnet wurde, muss diese in jedem Fall vor der Applikation des Pflanzenschutzmittels bei Landwirtschaft Aargau gemeldet werden. Erfolgt im Zeitraum zwischen Applikation und noch nicht vorgenommener Abmeldung eine Kontrollanmeldung, gilt der PSB als nicht abgemeldet und wird somit sanktioniert.
Bitte senden Sie die Abmeldung direkt an: direktzahlungen@ag.ch
Dies kann aufgrund der unbeständigen Witterung der Fall sein und betrifft insbesondere Produktionssystembeiträge wie Beiträge für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau. Es musste beispielsweise aufgrund der Bodenbedingungen anstelle der mechanischen Bekämpfung eine Durchfahrt mit Herbizid gewählt werden.
Gleiches gilt für den Beitrag «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel»: Sollte zum Schutz der Pflanzen und zur Sicherung der Ernte der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels (z. B. Insektizid) nötig werden, ist auch hier eine vorgängige Abmeldung zwingend.
Wir bitten Sie zudem, allfällige Sonderbewilligungen bereitzuhalten.
Bei Fragen und/oder Unklarheiten steht die Agricon GmbH gerne unter mail@agricon.ch oder 056 664 74 20 zur Verfügung.
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