Situation Maiswurzelbohrer 2024 / 2025
Der westliche Maiswurzelbohrer gilt als der wirtschaftlich gefährlichste Schädling für den Mais. Auf Grund der flächendeckenden Maiswurzelbohrer-Fänge mussten Auflagen bei der Maisfruchtfolge verhängt werden. Der Maiswurzelbohrer stellt nur dann eine grosse Gefahr dar, wenn Mais nach Mais angebaut wird. Die frühzeitige Erkennung eines Befalls ermöglicht das rechtzeitige Ergreifen von Gegenmassnahmen.
Der Maiswurzelbohrer gilt als Quarantäneschädling, dessen Bekämpfung in der Schweiz obligatorisch ist. Der zuständige kantonale Dienst hat geeignete Massnahmen zur Bekämpfung des Schädlings zu ergreifen. Falls eine Tilgung nicht möglich ist, sind Vorkehrungen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu treffen.
Da in der Schweiz kein Insektizid gegen den Maiswurzelbohrer bewilligt ist, ist eine Tilgung somit nicht möglich. Es müssen vorbeugende Massnahmen ergriffen werden, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Maiswurzelbohrer ein typischer Fruchtfolgeschädling ist. Deshalb gilt auch fürs kommende Jahr 2025, auf dem ganzen Gebiet des Kantons Aargau ein Anbauverbot für Mais, sofern im Vorjahr bereits Mais auf der gleichen Parzelle angebaut wurde, inklusive Mais als Zweitkultur.
Betriebe, welche Maisparzellen ausserhalb des Aargaus bewirtschaften, müssen sich an die entsprechenden Fruchtfolgeauflagen des jeweiligen Kantons halten. Infos erteilen die zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienste.
Da in den vergangenen Jahren stets in allen 12 Fallen Maiswurzelbohrer gefangen wurden, ist davon auszugehen, dass die Fruchtfolgeeinschränkungen auch im Jahr darauf wieder verfügt werden müssen. Entsprechend kann man sich bereits auf die Fruchtfolgeplanung einstellen.
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