Trockenheit 2026

20.07.2026 Roger Stöckli Aufrufe: 332
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Art. 106 Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) vom 23. Oktober 2013 (SR 910.13 „höhere Gewalt“ hat Landwirtschaft Aargau nebst den bereits am 10. Juli 2026 kommunizierten Ausnahmeregelungen (Punkte 1 bis 4) am 3. August 2026 weitere Ausnahmeregelungen (Punkte 5 und 6) beim Beitragsprogramm „angemessene Bedeckung des Bodens“ festgelegt. Diese gelten ab sofort.

Für die nachfolgend aufgeführten Ausnahmeregelungen ist keine Meldung an Landwirtschaft Aargau notwendig. Die Abweichungen sind in den Aufzeichnungsunterlagen zu dokumentieren.

WICHTIG: Es erfolgt keine generelle Befreiung von den Anforderungen des ÖLN oder der freiwilligen Direktzahlungsprogramme. Können diese aufgrund der Trockenheit nicht eingehalten werden, ist ein schriftliches Gesuch an Landwirtschaft Aargau zu richten.

NEUSTE Mitteilung / Trockenheit Ausnahmeregelungen 2026 / 05.08.2026

  • NEU Punkt 5 und 6
    • Angemessene Bedeckung des Bodens bei Hauptkulturen auf offener Ackerfläche
    • Angemessene Bedeckung des Bodens bei einjährigem Freilandgemüse und Beeren
  • Frühzeitige Beweidung von Biodiversitätsförderflächen (BFF)
  • RAUS-Programm / Weidebeitrag
  • Vorgehen Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz)
  • Vorgehen GMF-Futterbilanz
  • Info betreffend Auslauf- und Weideprogramme

 

Bei Fragen oder Unklarheiten, melden sie sich ungeniert unter 056 664 74 20 oder unter mail@agricon.ch

oder direkt bei Landwirtschaft Aargau

Auskünfte zur Suisse-Bilanz:
Erich Huwiler, erich.huwiler@ag.ch, 062 835 28 42
Christoph Ziltener, christoph.ziltener@ag.ch, 062 835 27 95

Übrige Auskünfte:
Ueli Frey, ueli.frey@ag.ch, 062 835 27 55

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