Trockenheit 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Art. 106 Verordnung über die Direktzahlun- gen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) vom 23. Oktober 2013 (SR 910.13 „höhere Gewalt“ hat Landwirtschaft Aargau nebst den bereits kommunizierten Ausnahmebestimmungen bei den Programmen „Regelmässiger Auslauf ins Freie (RAUS)“ und „Weidebeitrag“ weitere Ausnahmeregelungen festgelegt. Diese gelten ab sofort und betreffen die frühzeitige Beweidung von Ökoflächen mit erlaubter Herbstweide, die Berücksichtigung von Mindererträgen bei der Grundfutterproduktion und die damit verbundenen ausserordentlichen Futterzukäufe in der Nährstoff- und Futterbilanz der Graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion (GMF). Für die nachfolgend aufgeführten Ausnahmeregelungen ist keine Meldung an Landwirtschaft Aargau notwendig. Die Abweichungen sind in den Aufzeichnungsunterlagen zu dokumentieren.
WICHTIG: Es erfolgt keine generelle Befreiung von den Anforderungen des ÖLN oder der freiwilligen Direktzahlungsprogramme. Können diese aufgrund der Trockenheit nicht eingehalten werden, ist ein schriftliches Gesuch an Landwirtschaft Aargau zu richten. Sollte es weitere Ausnahmeregelungen oder Abweichungen aufgrund höherer Gewalt geben, werden wir diese zeitnah HIER mitteilen.
2. Mitteilung Trockenheit Ausnahmeregelungen 2026
- Frühzeitige Beweidung von Biodiversitätsförderflächen (BFF)
- RAUS-Programm / Weidebeitrag
- Vorgehen Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz)
- Vorgehen GMF-Futterbilanz
1. Mitteilung Trockenheit Ausnahmeregelungen 2026
- Info betreffend Auslauf- und Weideprogramme
Bei Fragen oder Unklarheiten, melden sie sich ungeniert unter 056 664 74 20 oder unter mail@agricon.ch
oder direkt bei Landwirtschaft Aargau
Auskünfte zur Suisse-Bilanz:
Erich Huwiler, erich.huwiler@ag.ch, 062 835 28 42
Christoph Ziltener, christoph.ziltener@ag.ch, 062 835 27 95
Übrige Auskünfte:
Ueli Frey, ueli.frey@ag.ch, 062 835 27 55