Witterungsschutz für Schafe im Winter
Im Kanton Aargau werden jeden Winter Schafe im Freien gehalten. Der Tierschutzvollzug richtete sich bisher nach dem Flyer „Kurzinformation für die Haltung von Schafen“ aus dem Jahre 2018. Dieser entstand aus einer Einigung unter mehreren Kantonen, um eine einheitliche Vollzugspraxis insbesondere im Zusammenhang mit der dauernden Haltung im Freien zu definieren.
Aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage für einige der bisherigen Vorgaben im Flyer, wurde dieser auf Wunsch vom BVA und dem Aargauer Schafzuchtverband im Bereich Witterungsschutz überarbeitet und angepasst. Der Veterinärdienst Aargau hat sich deshalb entschlossen, seine Vollzugspraxis beim Witterungsschutz für Schafe per 1. Dezember 2024 zu lockern.
Neu gilt:
Dauernde Haltung im Freien:
Schafe werden häufig dauernd im Freien gehalten. Dies kommt den natürlichen Bedürfnissen der Tiere weitgehend entgegen. Tiere, die dauernd im Freien gehalten werden und mit den Witterungsverhältnissen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) überfordert sind, brauchen aber einen Witterungsschutz oder müssen eingestallt werden, da deren Thermoregulationsvermögen gestört sein kann und sie zum Teil intensiver betreut werden müssen.
Witterungsschutz im Winter:
Bei extremer Witterung ist allen Schafen ein Witterungsschutz anzubieten oder sie sind einzustallen. Extreme Witterung liegt vor bei mehr als 48 Stunden andauerndem Niederschlag in Verbindung mit Tagestemperaturen, welche stets unter 10 °C liegen. Der Witterungsschutz muss den Schafen einen trockenen Liegeplatz (Empfehlung mindestens 2 Wände geschlossen) bieten, mit den Mindestabmessungen «Witterungsschutz: Liegefläche pro Tier» gemäss der Tabelle im Flyer.
Auch wenn sich mit der Anpassung der Vollzugspraxis die Pflicht zum Unterstand lockert, empfehlen wir den Schafhaltern, den Tieren stets einen Unterstand anzubieten, um gegen allfällige unvorhergesehene Wetterereignisse gerüstet zu sein.
Wir empfehlen die Weidehaltung mit der Tafel «Schafe lieben das Weideleben» und dem Namen sowie der Telefonnummer des Tierhalters zu beschriften. Damit kann die Bevölkerung bei Fragen und Unsicherheit direkt mit dem Tierhalter Kontakt aufnehmen.
Die Tafel «Schafe lieben das Weideleben» kann beim Schweizerischen Schafzuchtverband info@sszv.ch bestellt werden.
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